Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebammenpraxis Rundherum
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis Rundherum Okenstr. 47, 77652 Offenburg, den verschiedenen kooperierenden Kursleiterinnen der Hebammenpraxis Rundherum und der Teilnehmerin in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages. Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebammenpraxis. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche,weibliche, diverse oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung der Teilnehmerin (bindendes Vertragsangebot) erfolgt online über das Anmeldeformular der Hebammenpraxis auf der Internetseite. Es erfolgt eine Rückmeldung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebammenpraxis. Mit Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag rechtsgültig zustande. Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder per WhatsApp. Im Sinne des Datenschutzes weisen wir hier darauf hin, dass die Teilnehmerin sich mit Anmeldung in unserer Praxis damit einverstanden erklärt, über diese Kanäle zu kommunizieren. Über die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp müssen sich die Teilnehmerinnen selbst informieren. Der Teilnehmerin wird angeraten, die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen. Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Internetseite angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebammenpraxis ihre E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation mit. Diese teilt daraufhin per E-Mail ihre Anmeldung zum namentlich bestimmten Kurs mit, und übermittelt ihre persönlichen sowie abrechnungsrelevanten Daten. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die von der Hebammenpraxis zugesandten AGB gelesen wurden und akzeptiert werden. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen durch die Hebammenpraxis
Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der Internetseite bekannt gegeben. Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Teilnehmerin unverzüglich erklärt. Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleitung, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebammenpraxis wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren. Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen. Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen. Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
4. Preise / Bezahlung
Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen, nicht jedoch Speisen und Getränke. Die Hebammenpraxis behält sich vor, Zahlungen über die Abrechnungszentrale für Hebammen abzuwickeln, und Ihre für die Abrechnung notwendigen Daten an diese weiter zu leiten. Dies betrifft folgende Kurse: Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik, Yoga für Schwangere, Babymassage. Nehmen Sie an mehr als einem Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs teil, wird Ihnen dieser als Selbstzahlerkurs in Rechnung gestellt. 4.1 Bezahlung für gesetzlich Krankenversicherte Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kursteilnehmer müssen während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben. Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die aktuell gültige Hebammengebührenverordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind. Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellen wir Ihnen jeden weiteren Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung. Diese erhalten Sie nach Beendigung des Kurses.
Preisanpassungen können jederzeit durch die Praxisleitung vorgenommen werden und werden rechtzeitig auf der Homepage angekündigt.
4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der einzelnen Bundesländer für den gesamten Kurs selbst. Die Hebammenpraxis behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhält sie nach Beendigung des Kurses.
4.2.1
Die Hebammenpraxis erhebt eine Kaution für die Rückbildungskurse in Höhe von 60€. Nach der Teilnahme an allen Einheiten wird diese vollständig zurückerstattet.
4.2.2. Bezahlung für eine Begleitperson
Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der Partnerstunden eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf unserer Internetseite. Die Gebühr wird vor Kursbeginn privat in Rechnung gestellt. Die Teilnahme des Partners wird quittiert. Die Kursgebühr für den Partner wird privat in Rechnung gestellt. Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht möglich. Da seit einiger Zeit verschiedene Krankenkassen die Partnergebühr für den Geburtsvorbereitungskurs übernehmen, informieren Sie sich bitte hierüber bei Ihrer Krankenkasse.
4.2.3 Bezahlung der Baby-Kurse
Sie erhalten vor Kursbeginn eine Zahlungsaufforderung über die anfallende Kursgebühr, welche Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Diese ist innerhalb von 5 Tagen zu zahlen. Sollte die Zahlung in dieser Zeit nicht erfolgen, behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen und den Kursplatz einer weiteren Interessentin zur Verfügung zu stellen.
4.2.4 Verbindliche Buchung eines Kursplatzes
Die verbindliche Buchung eines Kursplatzes erfolgt erst nach vollständigem Eingang der Kursgebühr auf dem Konto der Hebammenpraxis. Das gleiche gilt für die Partnereinheiten im Geburtsvorbereitungskurs (s.4.2.2.) Eine Absage des Kurses ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Anfallen von Gebühren möglich.
Eine spätere Kursabsage ist nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich, ansonsten wird die Kursgebühr einbehalten, bzw. in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Babyturnen
Die Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind obliegt der das Kind begleitenden erwachsenen Person (Kursteilnehmerin), aber unter keinen Umständen der Kursleitung. Bitte benachrichtigen Sie die Kursleitung über relevante Erkrankungen Ihres Kindes. Dies betrifft auch den Bereich der Allergien, da mit vielen verschiedenen Materialien gearbeitet wird. Hat Ihr Kind Fieber, eine ansteckende Krankheit oder Pilz im Mund oder Windelbereich, dürfen Sie nicht am Kurs teilnehmen. Eine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr ist nicht möglich.
6.Terminabsagen
Termine die mit den Hebammen/Therapeutinnen vereinbart wurden müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.
Sollte der Termin nicht rechtzeitig abgesagt werden kann dieser privat in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung
Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Die Hebammenpraxis übernimmt keine Haftung für verursachte Schäden, es sei denn diese sind unter Vorsatz verursacht worden. Die Teilnehmer sind während des Aufenthaltes in der Hebammenpraxis für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Geld übernehmen sowohl die Hebammenpraxis als auch die Kursleiterin keine Haftung. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihr Kind.
8. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hebammenpraxis Rundherum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Die Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebammenpraxis eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung.
9. Datenschutz
Im Rahmen dieser AGB und unserer Dienstleistungen werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebammenpraxis erhoben, gespeichert, genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte übermittelt. Zur Abrechnung erbrachter Hebammenleistungen mit der jeweiligen Krankenkasse oder dem jeweiligen Kostenträger, werden abrechnungstechnisch relevante Daten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Abrechnungsstelle zum Zwecke der Einziehung der Honorarforderung, übermittelt. Der Weitergabe dieser Daten an die Abrechnungsstelle stimmt die Teilnehmerin ausdrücklich zu. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann gegenüber der Hebammenpraxis Rundherum, Okenstr. 47, 77652 Offenburg, jederzeit widerrufen werden. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung unter Beachtung der Schweigepflicht verwendet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes oder der Klinikeinweisung stellt die Hebammenpraxis der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Teilnehmerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an alle Kursleiterinnen und Sekretärinnen der Hebammenpraxis stimmt die Teilnehmerin ausdrücklich zu.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.